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Umsatz macht oder hier können Fälle entstehen, wo ein Unternehmen nach
2. selbstgenutzte landwirtschaftliche Flächen im Wert einem Regelwerk buchführungspflichtig ist und nach
von über 25.000 Euro (ab 2004) bzw. 20.500 Euro (bis einem anderen nicht.
2003) besitzt, festzustellen nach Bewertungsgesetz,
Die durch das BilMoG angestrebte Entbürokratisierung
oder
ist damit sehr halbherzig und hat kaum praktischen Wert.
3. pro Jahr 50.000 Euro (ab 2008) bzw. 30.000 Euro
Inwieweit diese Reform wirklich nutzbringend ist, wer-
(2004 bis 2007) Gewinn aus Gewerbebetrieb oder
den die kommenden Jahre zeigen.
Land- und Fortwirtschaft erzielt.
2.3. Weitere Aufzeichnungspflichten
Die steuerliche Buchführungspflicht kann ebenfalls nur
Gewerbetreibende treffen. Bei der steuerlichen Buchfüh-
Gesonderte steuerliche Aufzeichnungspflichten, die an
rungspflicht wird ferner die abgeleitete von der originären
sich keine eigentliche Buchführungspflicht sind, die aber
Buchführungspflicht unterschieden. Die abgeleitete Buch-
von der Buchführung wahrgenommen werden, bestehen
führungspflicht ergibt sich aus §140 AO: Wer nach
hinsichtlich Warenein- und -ausgang (Führung des
anderen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnun-
Wareneingangsbuch und Warenausgangsbuch, §§143,
gen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung
144 AO), aufgrund von umsatzsteuerlichen Tatbeständen
sind, hat die damit auferlegten Verpflichtungen auch im
(§22 UStG, §§63 ff. UStDV), zur Berücksichtigung be-
Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Daneben beschreibt
stimmter Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung,
§141 Abs. 1 AO eine originäre steuerliche Buchführungs-
z.B. Geschenke, Bewirtungsaufwendungen (§4 Abs. 5
pflicht für gewerbliche Unternehmen (Gewerbebetriebe)
und Abs. 7 EStG, R 4.10 EStR), für Arbeitnehmerdaten
sowie Land- und Forstwirte, die bestimmte Größen-
auf dem Lohnkonto (§41 EStG, §4 LStDV), für Anbau-
merkmale erfüllen.
verzeichnisse bei Land- und Forstwirten (§142 AO).
Vergleicht man die steuerrechtlichen Vorschriften mit
Im Zusammenhang mit Verbrauchsteuern und dem
den (geplanten) handelsrechtlichen Neuregelungen, so
Branntweinmonopol gibt es folgende Spezialbuchfüh-
kommt das folgende Bild heraus:
rungspflichten:
Betriebsbücher über die Verarbeitung der Rohstoffe
Grenzwert Steuerrecht Handelsrecht
und die hergestellten steuerbaren Erzeugnisse,
(seit 2008) (ab 2009)
Lagerbücher über die Lagerung unversteuerter Er-
zeugnisse,
Umsatz pro Jahr 500.000 Euro 500.000 Euro
Verwendungsbücher über die Verwendung unver-
Gewinn aus Gewerbe 50.000 Euro
50.000 Euro steuerter Erzeugnisse,
Gewinn Land-/Forstw. 50.000 Euro
Beleghefte, d.h. Sammlung von Schriftstücken über
Wert landw. Fläche 25.000 Euro (keine Regel) die Betriebsanmeldung, Betriebsräume, Lagerräume,
Betriebsgeräte und -Gefäße, Betriebserklärungen, steu-
Noch immer sind die beiden Regelwerke uneinheitlich.
erliche Vergünstigungen, Änderung der angemelde-
Obwohl zwar oberflächlich betrachtet die gleichen Grenz-
ten Verhältnisse (z.B. Änderung der Betriebserklärung,
werte genutzt werden, gibt es doch noch immer viel zu
Besitzwechsel) u.a.
viele Unterschiede in den Details. Diese betreffen auch die
Im Zusammenhang mit einzelnen Steuergesetzen im
zugrundeliegenden Definitionen wie z.B. die steuer-
Bereich der Verbrauchssteuern bestehen weitere Buch-
führungspflichten:
Ein Beispiel: Ein Landwirt habe einen Umsatz i.H.v.
250.000 Euro und einen Gewinn i.H.v. 30.000 Euro.
Kaffeesteuer: Belegheft, Kaffeeherstellungsbuch,
Nebenher betreibt er einen Handel mit (eigenen und
Kaffeelagerbuch.
fremden) landwirtschaftlichen Produkten, der einen
Tabaksteuer: Tabakbücher für Rohtabak im Her-
Umsatz von weiteren 200.000 Euro und weitere 35.000
stellungsbetrieb und für Rohtabak in Lagern (ausge-
Euro Gewinn vermittelt. Der Gesamtumsatz beträgt
nommen Zollager), Betriebsbücher, Einfuhrbücher,
also 450.000 Euro und der Gesamtgewinn 65.000 Euro.
Steuerzeichenbücher.
Nach der (neuen) handelsrechtlichen Regelung ist der
Biersteuer: Biersteuerbuch, Nachweis der Haustrunk-
Landwirt buchführungspflichtig, aber nach §141 AO
berechtigten und der an diese abgegebenen Haus-
bleibt er unter allen Grenzwerten und muß steuer-
trunkmengen (in der Regel Lohn- und Gehaltskonten),
rechtlich keine Bücher führen.
Bierlagerbuch (bei Bierlagerbetrieben).
© HZ
Übersicht über die Definition der Kaufmannseigenschaft im Handelsgesetzbuch
Kaufmann kraft Gewerbebetrieb Kaufleute kraft Eintragung Formkaufleute (§6)
(§1) (Mußkaufmann, Istkaufmann) [ Pobierz caÅ‚ość w formacie PDF ]
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